menü
Wie berechnet sich der Zugewinn? Welche Grundsätze gelten? Wie wird Zugewinn geltend gemacht?
Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird – entgegen allgemeiner Auffassung – kein gemeinsames Vermögen begründet. Durch die Eheschließung werden die Eigentumsverhältnisse nicht verändert. Es entsteht gerade kein gemeinschaftliches Vermögen. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig. Nur Verfügungen im Ganzen und Verfügungen über Hausrat sind dem Ehegatten ohne Zustimmung des anderen Partners verboten.
Bei der Auflösung einer Ehe wird das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen festgestellt und der Wertzuwachs hälftig geteilt. Dies geschieht völlig unabhängig davon, wer wann was erwirtschaftet hat. Bei der Ermittlung des Zugewinnaus sind zwei Stichtage maßgeblich, und zwar der Tag der Eheschließung (=Anfangsvermögen) und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (= Endvermögen).
Um den Zugewinn ermitteln zu können, sind die Ehegatten wechselseitig dazu verpflichtet, Auskunft über ihr Anfangs- und Endvermögen zu erteilen. Ebenso besteht ein Anspruch darauf, Angaben über Schenkungen und Erbschaften (sog. Privilegiertes Vermögen gem. § 1374 Abs. 2 BGB), die dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden, zu machen. Um Manipulationen zu erschweren besteht zudem eine Auskunftsverpflichtung der Eheleute bezüglich ihres Vermögens zum Trennungszeitpunkt. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um einen reinen Kontrollstichtag, der für die Berechnung des Zugewinns an sich unbedeutend ist.
Beabsichtigen Sie, Zugewinnausgleichsansprüche geltend zu machen oder sollen diese erfolgreich abgewehrt werden? Wir helfen Ihnen weiter und ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihr Anfangs- und Endvermögen, um dann die Ihnen zustehenden vermögensrechtlichen Ausgleichsansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wir kennen die Kniffe und die Besonderheiten des Zugewinnausgleichsrechts. Verschenken Sie kein Geld und verlassen sich auf unsere Kompetenz. Die Anwälte unserer Fachkanzlei für das Familienrecht in Siegen stehen Ihnen mit Tat und Rat zur Seite. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf, wie in Ihrer Sache so effektiv wie möglich vorgegangen werden kann. Familienrecht ist nicht nur unser Leben, sondern unsere Leidenschaft. Wir vertreten Sie in Ihrer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung engagiert und mit Einsatz.
Tel: 02 71 – 5 60 55
Kompetent Erfahren Qualitativ
Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.
Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
Stephanie S. | provenexpert.com
In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Britta B. | provenexpert.com
Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.
Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.
J. N. | anwalt.de
Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!
A. G. | anwalt.de
Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....
André G. | google
Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.
Rene R. | google