Baranowski und Kollegen Siegen

Elternunterhalt Siegen

Kinder haften für ihre Eltern. Was gelten für Besonderheiten im Elternunterhalt? Wie kann der Anspruch abgewehrt werden?

Elternunterhalt

Kinder haften für ihre Eltern. Was gelten für Besonderheiten im Elternunterhalt?

Wie kann der Anspruch abgewehrt werden?

Anwaltskanzlei für Elternunterhalt Siegen

Haben Sie Fragen zum Elternunterhalt? Leben Ihre Eltern im Heim und werden Sie vom Amt auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen? Wir zeigen Ihnen die Besonderheiten im Elternunterhalt auf und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, das unterhaltsrelevante Einkommen so gering wie möglich zu halten. Wie gehen mit Ihnen sämtliche Abzugspositionen, die dem Elternunterhalt entgegen gehalten werden können, detailliert durch. Nutzen Sie mit uns die rechtlichen Möglichkeiten, den Elternunterhalt soweit wie möglich zu reduzieren. Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf, wie in Ihrer Sache so effektiv wie möglich vorgegangen werden kann. Familienrecht ist nicht nur unser Leben, sondern unsere Leidenschaft. Wir vertreten Sie in Ihrer Elternunterhaltsangelegenheit engagiert und mit Einsatz.

Fachanwalt Elternunterhalt Siegen - Beste Beratung

„Eltern haften für Ihre Kinder“, diesen Satz kennt wohl jeder. Weit weniger bekannt ist der Umstand, dass „Kinder auch für Ihre Eltern“ haften, zumindest wenn es um die Frage der Unterhaltsverpflichtung geht.

In Zeiten zunehmender Lebenserwartung und geringerer Renten kommt der Frage des Elternunterhalts immer größere Bedeutung zu. Rente und Leistungen der Pflegeversicherung reichen heute kaum noch aus, um den Bedarf älterer Menschen zu decken. Insbesondere dann nicht, wenn sich die Notwendigkeit der Aufnahme in ein Pflegeheim ergibt. Dann besteht die Gefahr, dass die Kinder auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, denn nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Beantragen die pflegebedürften Eltern Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, so gehen die Ansprüche von Gesetzes wegen auf die Staatskasse über (§ 94 SGB XII). In diesem Fall treten die Sozialämter im ersten Schritt mit einer sogenannten Überleitungs- bzw. Rechtswahrungsanzeige an den Ehegatten und die Kinder der Pflegeperson heran und machen Unterhaltsansprüche dem Grunde nach geltend. Erst ab diesem Zeitpunkt kann Unterhalt beansprucht werden. Für zurückliegende Zeiträume vor Zugang des Schreibens besteht kein Anspruch des Sozialhilfeträgers. Im Regelfall wird mit der Rechtswahrungsanzeige zugleich dazu aufgefordert, Auskunft über das maßgebliche Einkommen der unterhaltsverpflichteten Person und ihres Ehegatten zu erteilen. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt werden „die weiteren Weichen“ gestellt.

Daher ist es ratsam, bereits vor Auskunftserteilung anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann im Vorfeld abgeklärt werden, welche Auskünfte konkret zu erteilen sind und welche Abzugspositionen bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens maßgeblich sind. Beim Elternunterhalt finden weitaus mehr Abzugspositionen Berücksichtigung, als dies beispielsweise beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt der Fall ist. Ihre Anwaltskanzlei für den Elternunterhalt in Siegen bietet Ihnen:

  • Ermittlung Ihres maßgeblichen Einkommens unter Berücksichtigung der möglichen Abzugspositionen
  • Berechnung, ob und wenn ja in welcher Höhe Elternunterhalt geschuldet wird
  • Prüfung von „Optimierungsmöglichkeiten“
  • Außergerichtliche Abwicklung und Korrespondenz mit dem Sozialamt
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

 Kompetent            Erfahren            Qualitativ



Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

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