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Ihre Anwaltskanzlei in Siegen für das Wohnraummietrecht klärt Sie auf.
Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften des Wohnraummietrechts sind in den §§ 535 bis 580 BGB, der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung geregelt. Die §§ 549 bis 577 a BGB enthalten ausschließlich Vorschriften, die für Wohnraummietverhältnisse Geltung haben. Diese sind zum Schutz des Wohnraummieters weitgehend zwingend. Der Grund ist, dass dem Wohnraummieter die Wohnung als Lebensmittelpunkt erhalten und ihm eine möglichst ungehinderte Nutzung der Wohnung ermöglicht werden soll.
Dennoch gibt es eine Vielzahl von Anlässen, die zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter führen können, weil sich die Parteien ihrer Rechte und Pflichten nicht ausreichend bewusst sind oder weil Streit über die Wirksamkeit vertraglicher Regelungen entsteht. Um Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist es ratsam, bereits vor Abschluss eines Mietvertrages eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Damit lassen sich böse Überraschungen auf Seiten des Mieters bzw. des Vermieters vermeiden. Eine Beratung vor Abschluss des Mietvertrages ist meist kostengünstiger als ein langwieriger Rechtsstreit, der durch eine klare Regelung in dem Mietvertrag hätte vermieden werden können.
In der alltäglichen Praxis unserer mietrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Siegen hat sich gezeigt, dass u. a. nachfolgende Fragen im Zusammenhang mit dem Wohnraummietrecht von zentralere Bedeutung für Mieter und Vermieter sind:
Haben Sie allgemeine Fragen zum Mietrecht oder konkret zur Ausgestaltung von Mietverträgen, zu Renovierungsklauseln, zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung, zur Mietminderung oder zur Kündigung? Egal, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Wir kennen beide Seiten der Medaille. Die Anwälte unserer Fachkanzlei für das Mietrecht in Siegen stehen an Ihrer Seite und setzen Ihre mietrechtlichen Ansprüche erfolgreich durch. Bei uns bekommen Sie schnelle Hilfe. Wir sind Ihre Fachanwälte für das Mietrecht in Siegen.
Wir sind montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen. Bei uns bekommen Sie kurzfristig und zeitnah einen Besprechungstermin.
Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte - Fachanwälte
Fachkanzlei für Mietrecht
Sandstraße 160
57072 Siegen
Telefon 0271-56056 Telefax 0271-21649
Mail: mietrecht@kanzlei-baranowski.de
Tel: 02 71 – 5 60 55
Kompetent Erfahren Qualitativ
Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.
Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
Stephanie S. | provenexpert.com
In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Britta B. | provenexpert.com
Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.
Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.
J. N. | anwalt.de
Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!
A. G. | anwalt.de
Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....
André G. | google
Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.
Rene R. | google