Baranowski und Kollegen Siegen

Unterhalt

Erfahren Sie mehr über Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Wo liegen die Unterschiede? 

Unterhalt

Erfahren Sie mehr über Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt.

Wo liegen die Unterschiede? 

Unterhalt vom Fachmann zuverlässig ermitteln lassen

Die Frage, ob, wie lange und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, ist von elementarer Bedeutung. Dies sowohl für den Unterhaltsschuldner als auch für den Unterhaltsberechtigten. Es sind viele Besonderheiten zu berücksichtigen. Schon allein wegen der vom Gesetz vorgesehenen Rangfolge in § 1609 BGB ergibt sich eine unterschiedliche Gewichtung von Unterhaltsansprüchen. Im ersten Rang steht immer der Unterhalt minderjähriger Kinder (§ 1609 Nr. 1 BGB). Gleichrangig zum Unterhalt berechtigt sind volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB).  Es besteht eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung des Unterhaltsverpflichteten, der alle Anstrengungen unternehmen muss, um zumindest den Mindestkindesunterhalt sicher zu stellen.

Rangfolge der Unterhaltsarten

In den Rängen dahinter stehen der Ehegattenunterhalt und der Betreuungsunterhalt der nichtehelichen Mutter nach § 1615 l BGB. Ob eine Einstufung in den zweiten oder dritten Rang zu erfolgen hat, hängt davon ab, ob die Mutter ein unterhaltsberechtigtes Kind betreut oder ob es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt. Sie sind vorrangig zum Unterhalt berechtigt, vor den anderen ebenfalls zum Unterhalt berechtigten Ehegatten.

Der Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt gliedert sich wiederum in Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelichen Unterhalt (§ 1570 ff. BGB) auf. Auch wenn der Anspruch nicht so stark ausgeprägt ist, wie der des Kindes, so besteht unter dem Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität zumindest bis zum Ablauf des Trennungsjahres eine grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung. Nachehelicher Unterhalt wird nur noch eingeschränkt geschuldet, doch bedarf dies in jedem Fall einer genauen Einzelfallprüfung. Zudem besteht die Möglichkeit, den Unterhalt für den Fall der rechtskräftigen Scheidung zeitlich zu befristen und/oder der Höhe nach zu begrenzen.

Der Elternunterhalt wird nachrangig geschuldet. Zudem gelten andere Voraussetzungen und höhere Selbstbehaltssätze. Zudem finden weitaus mehr Abzugspositionen Berücksichtigung, als im normalen Unterhaltsrecht üblich.

Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die einzelnen Unterhaltsarten und Ihre Besonderheiten. Dies kann und soll keine Rechtsberatung ersetzen, denn jeder Fall ist anders und bedarf der individuellen Prüfung.

Beste Beratung zu allen Unterhaltsarten

Haben Sie Fragen zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Volljährigenunterhalt) oder sollen diese erfolgreich abgewehrt oder familiengerichtlich geltend gemacht werden? Besteht die Notwendigkeit, eine Einkommensüberprüfung vorzunehmen? Hat sich Ihr Einkommen reduziert und soll auf Unterhaltsabänderung vorgegangen werden? Dann stehen Ihnen die Anwälte unserer Fachkanzlei für das Familienrecht und Scheidungsrecht in Siegen und Umgebung (Olpe, Betzdorf, Bad Berleburg, Dillenburg, Kreuztal) gerne zur Seite. Familienrecht ist nicht nur unser Leben, sondern unsere Leidenschaft. Wir vertreten Sie in Ihrer Unterhaltsangelegenheit engagiert und mit vollem Einsatz. Nutzen Sie die Möglichkeit einer eingehenden Erstberatung zum Festpreis.

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J. N. | anwalt.de

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A. G. | anwalt.de

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André G. | google

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Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
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