Unterschied einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die auf rot geschaltete Ampel überfahren wird, nachdem sie weniger als eine Sekunde Rot geleuchtet hat. Sanktioniert wird ein solcher Verstoß mit einer Regelbuße von derzeit 90,00 EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, erhöht sich die Geldbuße auf 320,00 EUR. Hinzu kommen ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg. Ein „einfacher“ Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung wird mit 360,00 EUR, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht zum Zeitpunkt des Überfahrens mehr als eine Sekunde leuchtete oder ein anderer Verkehrsteilnehmer hierdurch gefährdet wird. Hier fallen die Bußgelder bereits wesentlichen höher aus. Es ist von einem Regelbußgeld von 200,00 EUR und einem Eintrag von zwei Punkten im Verkehrszentralregister sowie regelmäßig einem Fahrverbot von einem Monat auszugehen. Wurde im Zusammenhang mit dem Rotlichtverstoß ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, ist mit erhöhten Bußgeldern von 320,00 EUR, bei einem Unfall sogar mit 360,00 EUR, zu rechnen. Je nach Schwere des Falles können aber noch höhere Geldstrafen verhängt bzw. längere Fahrverbote ausgesprochen werden.
Fahranfänger in der Probezeit müssen bei jedem Rotlichtverstoß mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar ausgehen.