Baranowski und Kollegen Siegen

Unternehmerscheidung

Fallstricke mit guter anwaltlicher Beratung vermeiden

Unternehmerscheidung

Fallstricke mit guter anwaltlicher Beratung vermeiden

Unternehmerscheidung – eine nicht immer einfache Sache

Scheidungen sind für Unternehmer oder Freiberufler (Ärzte, Steuerberater) nicht nur emotional belastend, sondern oftmals von existenzieller Tragweite. Insbesondere dann, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, also kein Ehevertrag vorliegt. Denn dann gelten die gesetzlichen Regelungen und die während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerte sind zu teilen. Fehlt es an einem Ehevertrag, ist auch der Firmenwert mit bei der Berechnung des Zugewinns zu berücksichtigen. Dies kann schnell den Fortbestand des Unternehmens, der Firma oder der Praxis gefährden. Zumindest dann, wenn liquide Mittel – da im Unternehmen gebunden - zur Erfüllung des Zugewinns fehlen. Damit kann schnell die Existenzgrundlage entzogen sein. Dies gilt es durch geschickte anwaltliche Vertretung zu verhindern.

Vorsorge vor oder noch während intakter Ehe

Jeder Unternehmer sollte sich des Risikos bewusst sein, welch gravierende Auswirkungen eine Scheidung haben kann. Zum Schutz des Unternehmens ist es angeraten, schon vor Schließung der Ehe eine notarielle Regelung zu treffen. Es bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Ehevertrages. Dabei ist eine Balance zwischen dem berechtigten Schutz des Unternehmens und einer fairen Teilhabe des anderen Ehegatten am Zuwachs des Vermögens zu finden.

Den massivsten Eingriff stellt die komplette Gütertrennung dar. Denn diese führt dazu, dass bei anlässlich der Scheidung gar kein Ausgleich der Vermögensmassen stattfindet. Jeder der Ehegatten behält das für sich allein, was er während der Ehe erwirtschaftet hat. Damit würden auch alle anderen Vermögenswerte ausgenommen werden. Damit wäre der Zugewinn komplett ausgeschlossen. Dies ist dann ratsam, wenn beide Ehegatten Unternehmer sind oder über hinreichendes Vermögen verfügen. Ist nur einer der Ehegatten erwerbstätig oder verfügt über weitaus geringere Einkünfte, so könnte das zu einem Ungleichgewicht führen. Zur Meidung eines solch unbilligen Ergebnisses wären dann im Ehevertrag Regelungen zum Ausgleich dieses Nachteils aufzunehmen. Ebenso ist sicher zu stellen, dass die Altersvorsorge des Unternehmer-Gatten durch die Gütertrennung nicht einseitig benachteiligt wird.

Aber oftmals ist eine solch einschneidende Regelung gar nicht erwünscht oder erforderlich. Allein schon die erbrechtlichen Konsequenzen könnten gegen eine Gütertrennung sprechen. Ist der Zugewinn nicht ausgeschlossen, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel. Dies entfällt bei Gütertrennung. Dann bleibt es neben Erben erster Ordnung (Kinder) bei der gesetzlichen Erbquote des Ehegatten von einem Viertel. Ohne Gütertrennung wäre es die Hälfte. Dies ist zumeist nicht gewünscht.

Statt Gütertrennung ist es zumeist ausreichend, den Zugewinn zu modifizieren. Dies bedeutet, dass einzelne Vermögenswerte ausgeklammert werden. So kann etwa vereinbart werden, dass der Firmenwert bei der Berechnung des Zugewinns keine Berücksichtigung finden soll. Dies bezeichnet man als modifizierte Zugewinngemeinschaft. Die Firmenwert findet dann weder bei der Berechnung des Anfangs- noch des Endvermögens Berücksichtigung. Ansonsten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Alle anderen, nicht ausgenommenen  Vermögenswerte werden weiterhin vom Zugewinnausgleich erfasst.

Besonderheiten Unternehmer bei Zugewinn und Unterhalt


Wurde keine Ehevertrag geschlossen und findet damit ein Ausgleich des Zugewinns statt, sind bei der Auseinandersetzung Besonderheiten zu berücksichtigen. So besteht zwischen dem Unterhaltsanspruch und dem Zugewinnausgleich bei Scheidungen ein Zusammenhang. Denn mit dem Wert des Unternehmens werden laufende Einkünfte erzielt, aus dem sich der zu zahlende Ehegatten-Unterhalt ableitet. Im Familienrecht gilt der Grundsatz des Verbots der Doppelverwertung. Danach kann ein und derselbe Gegenstand nicht beim Zugewinn und dann nochmals beim Unterhalt berücksichtigt werden. Aus diesem Grund muss bei der Bewertung des Zugewinns der individuelle, konkrete Unternehmerlohn und nicht ein pauschaler allgemeiner Unternehmerlohn abgezogen werden.

Gleichermaßen problematisch kann die Ermittlung des Unternehmenswertes im Zugewinn sein. Außer einer Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 1376 Abs. 4 BGB) enthält das Gesetz keine spezielle Vorschriften für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände im Zugewinn. Im Anfangs- und Endvermögen ist stets der wirkliche Wert zu ermitteln. Steuerliche oder handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze, die von diesem Wert abweichen, bleiben unberücksichtigt. Einheits- noch Buchwerte sind dabei nicht maßgeblich. Vielmehr ist der tatsächliche Wert zu ermitteln. Vom BGH wird dabei die Ertragswertmethode für vorzugswürdig erachtet. Der IDW-Standard hat sich zwischenzeitlich als anerkannte Bewertungsmethode etabliert. Bei allen Verfahren setzt sich der Firmen- oder Praxiswert immer aus dem sogenannten Substanzwert (Anlagevermögen, Forderungen) und dem ideellen Wert zusammen.

Für inhaberbezogene Unternehmen und Praxen von Freiberuflern gilt eine modifizierte Ertragswertmethode. Zusätzlich sind die Bewertungsgrundsätze oder -empfehlungen der Standesorganisationen zu berücksichtigen.

Anwaltliche Beratung zum Thema Unternehmer-Ehevertrag angeraten

Die Folgen eines Ehevertrages sind weitreichend. Ebenso die unterschiedlichen Spielarten, wie ein solcher Vertrag ausgestaltet ist. Neben güterrechtlichen Fragen besteht die Option, weitere Dinge mit in den Ehevertrag einfließen zu lassen, wie etwa die Frage des nachehelichen Unterhaltes. Ebenso können Vereinbarungen zur Absicherung der Versorgung im Alter und des Rentenausgleichs (Versorgungsausgleich) einfließen. Die Bandbreite ist immens. Dabei sind aber immer die individuellen Verhältnisse zu berücksichtigen. Diese gilt es, zunächst sorgsam zu ermitteln und die Bedürfnisse zu hinterfragen. Zudem sind die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Regelungen bei der Diskussion zu berücksichtigen. Vereinbarungen aus dem Formularbuch sind dabei wenig hilfreich. Um später ungewollte Überraschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren oder zumindest den vom Notar vorbereiteten Vertrag nochmals prüfen zu lassen.

Wegen des ständigen Wandels der familiengerichtlichen Rechtsprechung sollte der Ehevertrag in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität hin überprüft werden. Dies insbesondere dann, wenn sich andere familiäre oder wirtschaftliche Parameter geändert haben.

Unternehmerscheidung - ein Fall für einvernehmliche Lösungen

Mit Ressourcen und Kosten sorgsam umgehen. Dies gilt insbesondere im Fall der Scheidung von Unternehmern. Da es zumeist um sehr hohe Werte geht, ist es schon allein deshalb geboten, den Konsens zu suchen. Nur so lassen sich kostspielige und oftmals langwierige Auseinandersetzungen vermeiden. Allein die Einholung von Sachverständigengutachten lässt die Kosten enorm in die Höhe treiben. Im Rahmen einer verantwortlichen anwaltlichen Vertretung sehen wir es als unsere Aufgabe an, auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken. Zusammen mit unserer Mandantin bzw. unserem Mandanten entwickeln wir tragfähige Lösungskonzepte. Individualität ist dabei Trumpf. Jeder Fall ist anders und bedarf einer individuellen Betrachtung. Wir bieten Lösungen statt Rosenkrieg.

Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich ist, stehen wir gleichermaßen an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht. Dies konsequent und ohne Kompromisse. Wir sind die Anwälte für Ihre Unternehmerscheidung im Großraum Siegen.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

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Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
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