Baranowski und Kollegen Siegen

Schadensabwicklung

Wieso Sie bei einem Verkehrsunfall zwingend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

Schadensabwicklung

Wieso sie bei einem Verkehrsunfall zwingend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

Abwicklung Verkehrsunfall nur mit anwaltlicher Hilfe

Das Schadenrecht wird immer komplizierter, das Regulierungsverhalten der Versicherer immer unberechenbarer. Die effektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall ist heute ohne Anwalt nahezu unmöglich. Die Versicherer stehen unter erheblichem Kostendruck und geben diesen weiter. Sie versuchen mit allen Mitteln, die Kosten der Schadensregulierung zu Lasten des Unfallgeschädigten so gering wie möglich zu halten. Nicht nur die Haftung an sich, sondern insbesondere auch die Höhe berechtigter Schadensersatzansprüche wird bestritten. Rechnungen werden immer wieder gekürzt, Kostenpositionen nicht anerkannt. Ohne anwaltliche Hilfe kommen Sie im Regelfall nicht zu Ihrem Recht.

Anwalt zur Regulierung eines Unfallschadens erforderlich

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. So eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.12.2014 in dem Verfahren 22 U 171/13.

Fehlende Rechtschutzversicherung kein Problem

Der Unfallverursacher hat auch die Kosten zu tragen, die durch die Beauftragung eines Anwaltes zur Durchsetzung von berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen entstehen. Die Anwaltskosten werden zusammen mit den weiteren Schadenspositionen bei Unfallgegner bzw. dessen Unfallversicherung eingefordert und im Regelfall auch ohne Diskussion erstattet. Sie tragen daher kein Kostenrisiko, so dass grundsätzlich keine Rechtschutzversicherung erforderlich ist, um Ihre Ansprüche nach einem Verkehrs- oder Autounfall anwaltlich einzufordern. Die Rechtschutzversicherung kann dann nützlich werden, wenn der gegnerische Versicherer trotz klarer Rechtslage den Unfallschaden nur teilweise reguliert.

Keine Eigeninitiative vor Einschaltung Anwalt erforderlich

Muss man es nicht erst allein versuchen und darf den Anwalt erst bei Widerständen einschalten? Nein. Das schadenrechtliche Recht, einen Anwalt einzuschalten, besteht von Anfang an. Denn es kommt nicht darauf an, ob der Versicherer am Ende korrekt reguliert hat, sondern einzig und allein darauf, ob mit einer korrekten Regulierung von Anfang an zu rechnen war. Da sind sich die Gerichte aktuell einig. Der Unfallgeschädigte darf ohne vorherige Eigeninitiative einen Anwalt mit der Durchsetzung der ihm zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beauftragen. Dies schon allein wegen der gerichtsbekannten Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer, die versuchen, Forderungen soweit wie möglich abzuwehren.

Schadensregulierung mit Anwalt aus Siegen

Waren Sie in einen Verkehrsunfall oder Autounfall verwickelt? Wurde Ihr Auto dabei beschädigt oder haben Sie Verletzungen erlitten? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir setzen Ihre Schadens- oder Ersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erfolgreich durch. Wir machen Ihren Schaden gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend. Dabei achten wir auch eine vollständige Schadensregulierung. Aus langjähriger Erfahrung kennen wir die Besonderheiten im Verkehrsunfallrecht. Wir setzen Ihre Ansprüche effektiv durch und bieten den Versicherern Paroli. Legen Sie die Abwicklung Ihres PKW-Schadens in unsere Hände. Haben Sie den Unfall nicht zu vertreten, sind die dadurch entstehenden Kosten der anwaltlichen Beauftragung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.

Sie erreichen uns von montags bis freitags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr. Bei uns bekommen Sie zeitnah einen Besprechungstermin.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

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Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

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