Baranowski und Kollegen Siegen

Schleudertrauma Verkehrsunfall

Duchsetzung Anspruch bei HWS nach einem Autounfall

Schleudertrauma Verkehrsunfall

Duchsetzung Anspruch bei HWS nach einem Autounfall

Schmerzensgeld HWS und Schleudertrauma

Hat der Geschädigte bei einem Autounfall einen Körper- oder Personenschäden erlitten, steht ihm ein angemessenes Schmerzensgeld Autounfall zu. Verletzungen der Wirbelsäule, wie Halswirbelsäulen-Syndrom (HWS), HWS-Distorsion, Schleudertrauma oder Cervico Cephalis-Beschleunigungssyndrom, sind häufigste Folge eines Autounfalls. Dabei handelt es sich um eine Überdehnung der Halswirbelsäule wegen anstoßbedingter Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs, in dem der Geschädigte saß.

Schweregrad HWS

Der Schweregrad eines HWS wird in vier Stufen eingeteilt, und zwar:

Schweregrad 1:
Leichte Fälle von HWS-Beschwerden in Form von Schmerzen im Bereich Nacken und Hinterkopf, Steifheitsgefühl, Überempfindlichkeit der Muskulatur, geringe Bewegungseinschränkungen; häufig geht diesen Symptomen eine schmerzfreie Zeit von ca. 1 - 48 Stunden voraus, keine Auffälligkeiten bei Röntgenuntersuchung.

Schweregrad 2:
Zusätzlich zu Stufe 1 schmerzhafte Bewegungseinschränkungen, Schmerzen im Mundbereich sowie Parästhesien der Arme (Kribbeln, Taubheit, Einschlafen von Gliedmaßen). Kaum schmerzfreie Periode nach Unfall (üblicherweise < 1 Stunde). Teilweise röntgenologisch feststellbare Veränderung (Knick in HWS).

Schweregrad 3:
Verminderte Muskelreflexe bzw. eingeschränkte Funktionstüchtigkeit (Insuffizienz) der Halsmuskulatur, Röntgenologisch feststellbare Rissen, Fehlstellungen, Frakturen oder Verrenkungen, Lähmungserscheinungen, Verletzung sofort schmerzhaft, teilweise kurze Bewusstlosigkeit, oftmals folgende Bettlägerigkeit.

Schweregrad 4:
Frakturen im Bereich der HWS, die meist sofort am Unfallort tödlich verlaufen bzw. zu Querschnittslähmungen (ab Hals) führen.

In Stufe 1 und 2 (häufig bei Verkehrsunfällen mit niedriger Differenzgeschwindigkeit) ist das Schleudertrauma oftmals äußerlich nicht nachweisbar bzw. lässt sich auch nicht durch bildgebende Untersuchungsmethoden wie Röntgenaufnahme, Magnetresonanztomographie oder MRT zweifelsfrei darstellen. Die Diagnose „HWS“ nur aufgrund subjektiver Angaben des Geschädigten ohne vom Arzt nachprüfbare objektive Hinweise wird kritisch betrachtet. Bei medizinisch nicht ausreichend dokumentierten Fällen etwa einer HWS-Distorsion ersten Grades sind Versicherungen oftmals nur bereit, ein Schmerzensgeld von 200,00 bis 400,00 EUR zu zahlen.

Indizien für HWS

Das Ergebnis einer unfallnahen Erstuntersuchung ist daher nur eines von mehreren Indizien für ein HWS. Im Rahmen der Beweiswürdigung ist ebenso von Bedeutung, ob der Verletzte bis zum Unfall beschwerdefrei gewesen ist. Symptome, die für ein Schleudertrauma sprechen sind:

  • Nackenschmerzen, Kopfschmerzen
  • Nackensteife
  • Muskelsteifheit
  • Sehstörungen (Doppelbilder)
  • Schwindel
  • Übelkeit, Erbrechen
  • Schluckstörungen
  • Kribbeln und Taubheitsgefühle (an den Händen)
  • schmerzhafte Bewegungseinschränkung von Kopf und Hals
  • Zu beachten ist dabei, dass diese Beschwerden teilweise erst Stunden nach dem konkreten Vorkommnis auftreten können.

Die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen ist häufig problematisch. Gerade bei scheinbar harmlosen Unfällen mit geringen Sachschäden wird den Verletzten / Geschädigten ein berechtigtes Schmerzensgeld wegen HWS oft vorenthalten. Insbesondere dann, wenn der „leichte" Verkehrsunfall Verletzungen der Halswirbelsäule verursacht hat. Viele Versicherungen versuchen in diesen Fällen beharrlich, die verletzten Anspruchsteller mit pauschalen oder sogar falschen Argumenten abzuwiegeln. Im Regelfall sind die Versicherer erst nach Einschaltung eines Anwaltes dazu bereit, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Harmlosigkeitsgrenze HWS

So wird der Begriff der Harmlosigkeitsgrenze von Haftpflichtversicherungen häufig schematisch benutzt und eingewandt, dass der Aufprall mangels physikalischer Wucht nicht in der Lage gewesen wäre, die festgestellte Verletzung zu verursachen. Dieses noch heute oftmals von den Haftpflichtversicherungen generell ins Feld geführte Argument, dass die Aufprallgeschwindigkeit viel zu gering gewesen sei, ist der BGH bereits mit Urteil vom 28.01.2003 entgegen getreten. So heißt es in dieser Entscheidung aus, dass es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankomme. Eine HWS-Verletzung dürfe nicht pauschal ausgeschlossen werden, weil die biomechanischen Einwirkungen gering waren. Der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung müsse zumindest Indizwirkung zukommen, welche in zwei Richtungen ausgelegt werden kann. Zwischenzeitlich wurde diese Rechtsprechung auch auf den Fall einer Frontalkollision übertragen.

Unfallbedingte Verletzung HWS

Oberhalb einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 15 km/h ist von einem Indiz für eine unfallbedingte Verletzung auszugehen, möglicherweise sogar von einem Anscheinsbeweis. Unterhalb der Grenze von 15 km/h sind dagegen erhöhte Beweisanforderungen an den Geschädigten zu stellen. Welche Bedeutung der medizinischen Erstuntersuchung nach einem Verkehrsunfall zukommt, ist umstritten. So wird in der Rechtsprechung die Frage, inwieweit aus dem Ergebnis einer Erstuntersuchung - wie z.B. der hiernach erfolgten ärztlichen Verordnung einer sogenannten Schanz’schen Krawatte - Schlüsse auf den damaligen Befund gezogen werden können, unterschiedlich beurteilt. Für einen Arzt, der einen Unfallgeschädigten untersucht und behandelt, steht die therapeutische Behandlung in den Vordergrund. Die Benennung einer Diagnose als solche ist für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung. Daher sollen zeitnah nach einem Unfall erstellte ärztliche Atteste für den medizinischen Sachverständigen eher von untergeordneter Bedeutung sein.

Durchsetzung HWS durch Anwalt Siegen

Hatten Sie einen Autounfall und haben ein HWS oder ein Schleudertrauma erlitten. Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir setzen die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche erfolgreich durch. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadensregulierung kennen wir die Tricks der Versicherer und wissen, wie darauf zu reagieren ist. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

 Kompetent            Erfahren            Qualitativ



Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

 Sandstraße 160
 57072 Siegen

 +49 271 56 0 55
 +49 271 21 6 49

 info@kanzlei-baranowski.de
 www.kanzlei-baranowski.de
 www.scheidung-siegen.de