Wann kann nachehelicher Unterhalt gefordert werden?
Mit Rechtskraft der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder Ehegatte für sich selbst verantwortlich ist. Der Unterhaltsreform im Jahr 2008 lag die Vorstellung des Gesetzgebers zu Grunde, dass nachehelicher Unterhalt nur noch ausnahmsweise gefordert werden kann. Nach der Scheidung steht nur dem Ehegatten noch ein Unterhaltsanspruch zu, der selbst nicht dazu in der Lage ist, sich eigenständig zu versorgen. Er muss bedürftig und außerstande sein, sich selbst aus seinen Einkünften und seinem Vermögen zu unterhalten.