menü
Wegen der Bedeutung ist es wichtig, den Nachweis zu führen, wann die Trennung erfolgte. Erfahren Sie mehr.
Aus § 1565 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass eine Ehe grundsätzlich nicht geschieden werden kann, wenn die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander leben (BGH FamRZ 1981, 127). Im Bestreitensfall muss derjenige, der die Scheidung beantragt, beweisen und gegebenenfalls auch belegen, dass die Trennung von dem Ehepartner mindestens ein Jahr zurückliegt und damit die Voraussetzungen für die Einleitung des Scheidungsverfahrens vorliegen. Bei tatsächlich vorhandenem Scheidungswillen sollte
Wird der Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren bestritten und kann der Antragsteller nicht den Nachweis führen, so unterliegt sein Antrag der Zurückweisung. In diesem Fall hätte er die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen. Um diese Folgen zu vermeiden, sollte die häusliche Gemeinschaft nach Möglichkeit durch Auszug aus der ehelichen Wohnung aufgehoben werden. Besteht hierzu keine Möglichkeit, sollte die Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten in schriftlicher Form mitgeteilt werden, unter Hinweis darauf, dass sämtliche Haushaltsführungsleistungen unverzüglich eingestellt werden. Dies kann entweder durch ein eigenes Schreiben, dessen Empfang vom anderen Ehegatten zu bestätigen ist, oder durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben geschehen. Diese Vorgehensweise ist insbesondere zu empfehlen, wenn die Trennung innerhalb der Ehewohnung praktiziert wird. Zwar könnte der Nachweis der Trennung grundsätzlich auch durch Zeugen oder Indizien geführt werden, doch erweist sich das in der Praxis als nahezu unmöglich.
Alternativ wäre auch denkbar, dass eine Getrenntlebenderklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wird. Zum Nachweis müsste der Vordruck von beiden Ehegatten gemeinsam unterzeichnet werden. Das Formular kann von der Homepage des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden.
Die genaue Festlegung des Trennungszeitpunktes ist nicht nur für den Ablauf des Trennungsjahres von Belang, sondern insbesondere auch für die Ermittlung des Trennungsvermögens im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung und bei der Ermittlung des Zugewinns.
Haben Sie Fragen zu den Themen Dokumentation der Trennung oder Voraussetzungen der Scheidung und suchen Sie einen kompeten Ansprechpartner / Scheidungsanwalt / Familienanwalt in Siegen oder der näheren Umgebung (Kreuztal, Olpe, Bad Berleburg, Betzdorf)? Dann sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung. Als kompetente Ansprechpartner für das Familienrecht Siegen und Ihre Scheidung ohne Rosenkrieg steht Ihnen aus unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank Baranowski zur Seite.
Tel: 02 71 – 5 60 55
Kompetent Erfahren Qualitativ
Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.
Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.
Stephanie S. | provenexpert.com
In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Britta B. | provenexpert.com
Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.
Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.
J. N. | anwalt.de
Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!
A. G. | anwalt.de
Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....
André G. | google
Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.
Rene R. | google