Baranowski und Kollegen Siegen

Zugewinn Siegen
Zugewinnausgleich Siegen

Wie ist das Vermögen anlässlich Trennung und Scheidung auseinanderzusetzen?

Zugewinn

Zugewinnausgleich 

Wie ist das Vermögen anlässlich Trennung und Scheidung auseinanderzusetzen?

Zugewinnausgleich/ Vermögensauseinandersetzung

Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie – wie die meisten Eheleute – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesen Fällen hat nach Beendigung der Ehe ein Ausgleich der während der Ehezeit hinzuerworbenen Vermögenswerte zu erfolgen. In diesem Fall sind die Fragen „Ist am Ende mehr Geld da als vorher?“. „Wer hat das Geld?“, „Ist es gerecht verteilt?“ zu stellen.

Es ist ein häufiger Irrtum, dass durch die Zugewinngemeinschaft alles gemeinsames Eigentum beider Ehegatten wird. Vielmehr verwaltet jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen weiterhin alleine. Gleiches gilt für Schulden. Schließt nur einer von beiden einen Darlehensvertrag ab, haftet der andere nur dann für die Rückzahlung, wenn er selbst als Mitschuldner oder Bürge unterschrieben hat. Der Zugewinngemeinschaft kommt erst im Zusammenhang mit der Scheidung Bedeutung zu. Es wird hälftig verteilt, was während der Ehe erwirtschaftet wurde.

Welcher Zeitpunkt ist für Zugewinn relevant?

Für den Zugewinn sind zwei Stichtage maßgeblich, und zwar der Tag der Eheschließung (für das Anfangsvermögen) sowie der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags oder der notariellen Gütertrennung (für das Endvermögen). Bezogen auf beide Stichtage ist eine Vermögensbilanz, gegliedert nach Aktiva und Passiva, zu erstellen.

Anwalt Zugewinn berechnen Siegen

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Zugewinn oder Vermögensauseinandersetzung? Dann sprechen Sie uns an. In unserer Siegener Fachkanzlei für das Familienrecht wird das Scheidungsrecht maßgeblich betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Familienrecht Frank Baranowski. Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur regional in der Region Siegen, sondern auch bundesweit.

Wie ist Zugewinn zu berechnen?

Nachdem die nach Aktiva und Passiva gegliederte Vermögensaufstellung vorliegt, wird das Anfangsvermögen vom Endvermögen jedes Ehegatten in Abzug gebracht. Daraus ergibt sich der persönliche Zugewinn. Ist er positiv, wird damit gerechnet. Ist er negativ, wird mit Null gerechnet. In einem weiteren Schritt wird die Differenz der persönlichen Zugewinne der Ehepartner festgestellt. Wer mehr „dazugewonnen“ hat, muss die Hälfte dieses „Mehr“ abgeben. Dabei gelten Besonderheiten, z. B. für

  • während der Ehe ererbtes Vermögen,
  • „negativen Zugewinn“ (also Verlust in der Ehe),
  • ungewöhnlich teure Schenkungen unter den Eheleuten,
  • Verschwendung oder Verschenkung während der Trennungszeit.

Erbt einer der Ehegatten während der Ehe, hat der andere auf die Erbschaft an sich keinen Anspruch. Der andere Ehegatte hat nur Anteil an dem möglicherweise entstandenen Mehrwert des Ererbten. Dies gilt auch für Schenkungen. Beides nennt man den „privilegierten Zuerwerb“, der in das jeweilige Anfangsvermögen einzustellen ist.

Erfassungsbogen Zugewinn Anwalt Siegen

 

Erfassungsbogen zum Zugewinn
In der Praxis bereitet die Aufstellung des Anfangs-, Trennungs- und Endvermögens erhebliche Schwierigkeiten. Unser Erfassungsbogen gibt Ihnen Anhaltspunkte, welche Werte für die Berechnung des Zugewinns erforderlich sind. Der Vordruck soll Ihnen die Arbeit erleichtern und sicher stellen, dass alle Werte so exakt wie möglich erfasst werden. Denn nur dann ist eine verlässliche Berechnung möglich. Haben Sie weitere Fragen zur Anwendung des Vordrucks oder zur Berechnung des Zugewinns? Dann sprechen Sie uns an.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

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Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

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