Was passiert mit Pkw bei Scheidung?
Es ist keine Seltenheit, dass sich die Ehegatten nach einer Trennung über den Verbleib des bis dahin gemeinsam genutzten Pkw streiten. Hat einer der Ehegatten das Fahrzeug mit in die Ehe gebracht, so gehört ihm dies alleine. Trotz Eheschließung bleibt der Ehegatte weiterhin Alleineigentümer. Er kann den Wagen nach einer Trennung mitnehmen.
Für während der Ehezeit angeschaffte Fahrzeuge kann sich eine andere Beurteilung ergeben. Maßgeblich ist, ob das Fahrzeug als Hausratsgegenstand einzustufen ist. Wurde das Fahrzeug gemeinschaftlich für familiäre Zwecke und nicht nur beruflich von einem Ehegatten genutzt, ist von einem Hausratsgegenstand auszugehen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Nutzung für familiäre Zwecke überwiegt.