Baranowski und Kollegen Siegen

Scheidungskosten Siegen

Eine Scheidung ist oftmals günstiger, als erwartet. Ihre Siegener Scheidungsanwälte klären Sie auf.

Scheidungskosten Siegen

Eine Scheidung ist oftmals günstiger, als erwartet.

Ihre Siegener Scheidungsanwälte klären Sie auf.

Überschlägige Berechnung Kosten Scheidung

Der nachfolgende Scheidungskostenrechner eröffnet die Möglichkeit, die Kosten eines Scheidungsverfahrens zumindest der Größenordnung nach überschlägig zu ermitteln. Allerdings ist jede Scheidung anders, so dass wir anraten, die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens konkret ermitteln zu lassen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens individuell zu berechnen, und zwar für Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen Sie unseren Service. Den enstprechenden Vordruck finden sie hier.

Schnelle und günstige Scheidung mit Anwalt Siegen

In unserer Siegener Fachkanzlei für das Familienrecht wird das Scheidungsrecht maßgeblich betreut von Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Familienrecht Frank Baranowski. Wir bieten Ihnen individuelle Beratung rund um Ihre Scheidung. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir Konzepte für eine komplikationslose Scheidung. Mit uns kommen Sie schneller ans Ziel. Legen Sie Ihre Scheidung in unsere Hände. Wir setzen und engagiert für Sie und die Belange Ihrer Familie ein. Wir haben uns auf einvernehmliche Scheidungen mit nur einem Anwalt spezialisiert.

Versorgungsausgleich erhöht Kosten der Scheidung

Zusammen mit der Scheidung ist der Versorgungsausgleich – sofern nicht ausgeschlossen – durchzuführen. Dieser wirkt sich auf die Höhe des Verfahrenswertes aus. Der Mindestwert für den Versorgungsausgleich beläuft sich auf 1.000,00 EUR, selbst dann, wenn der Versorgungsausgleich im Vorfeld ausgeschlossen wurde. Im Übrigen hängt der Wert für den Versorgungsausgleich von der Anzahl der vorhandenen Anwartschaften ab. Für jedes Anrecht – egal ob privat, betrieblich oder gesetzlich bestimmt – erhöht sich der Wert des Versorgungsausgleichs um jeweils 10% des Scheidungsgrundwertes (= zusammengerechnete monatliche Nettoeinkünfte der Ehegatten pro Quartal).

Der Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren setzt sich aus dem Grundwert und dem addierten Wert für den Versorgungsausgleich zusammen.

Scheidungskostenrechner

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Ehegatten. Die angegebenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) gelten für das isolierte Scheidungsverfahren, in dem neben der Scheidung selbst nur der Versorgungsausgleich (= Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschaften Rentenanwartschaften) geregelt wird. Werden zusätzliche Streitgegenstände im Wege eines sogenannten Verbundantrages an das Scheidungsverfahren „angekoppelt“, so ist dies mit höheren Kosten verbunden. Die endgültige Berechnung des Verfahrenswertes obliegt dem Familiengericht. Bei der Eingabe in den Scheidungskostenrechner beachten Sie bitte:

Der Verfahrenswert für das isolierte Scheidungsverfahren richtet sich u. a. nach den Nettoeinkünften der Ehegatten. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Beteiligten ist mit dem Faktor drei zu multiplizieren.

Beispiel: Frau B verfügt über ein Nettoeinkommen von 1.500,00 EUR, ihr Ehemann über 3.000,00 EUR. Das Gesamteinkommen der Ehegatten beläuft sich auf 4.500,00 EUR, multipliziert mit dem Faktor drei ergibt sich daraus ein Verfahrenswert von 12.500,00 EUR.

Kindergeld ist nicht einkommenserhöhend zu berücksichtigen. Elterngeld wird bei der Festsetzung des Streitwertes einkommenserhöhend berücksichtigt.

Zumindest in den Amtsgerichtsbezirken Siegen, Bad Berleburg, Olpe und Altenkirchen werden Sozialleistungen, beispielsweise nach dem SGB II (= Arge-Leistungen), als Einkommen bei der Ermittlung des Verfahrenswertes hinzugerechnet. In anderen Bezirken wird dies nicht einheitlich gehandhabt. Teilweise werden Sozialleistungen nicht in Ansatz gebracht.

Vermögen der Ehegatten kann den Verfahrenswert erhöhen, spielt in der Praxis aber nur eine geringe Bedeutung. Zumeist wird von den Gerichten gar nicht gefragt, ob Vermögen vorhanden ist. Aus diesem Grund wird das Vermögen in den allermeisten Fällen nicht verfahrenswerterhöhend berücksichtigt. Wenn das Gericht das Vermögen in Ansatz bringt, können als Richtschnur zwischen fünf bis zehn Prozent davon in Ansatz gebracht werden, und zwar von dem bereinigten Einkommen nach Abzug sämtlicher Verbindlichkeiten und Schulden.

Verbindlichkeiten, wie Zins- und Tilgungsleistungen für Ratenkredite, werden im Regelfall – zumindest nicht im Sprengel des Landgerichts Siegen – allenfalls bedingt einkommensmindernd berücksichtigt.

Unterhaltsbedürftige Kinder, egal ob minderjährig oder volljährig, können den Verfahrenswert mindern. In Rheinland-Pfalz, insbesondere dem benachbarten Amtsgericht Betzdorf, und an den meisten Familiengerichten in Hessen wird vom Nettoeinkommen der Ehegatten ein Abschlag von 250,00 EUR pro Kind vorgenommen. Im Landgerichtsbezirk Siegen entspricht es ständiger Übung, dass ein solcher Abzug nicht erfolgt.

In den Landgerichtsbezirken Siegen und Koblenz wird im Falle der einvernehmlichen Scheidung kein 25%iger Abschlag vorgenommen, wie dies an anderen Gerichten möglicherweise der Fall ist.

Ich bin für Sie da

Tel: 02 71 – 5 60 55

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Für Familien-/Scheidungsrecht ist die Kanzlei Baranowski ausdrücklich zu empfehlen. Die Kanzlei überzeugt durch Kompetenz, Freundlichkeit, Humor und Aufgeschlossenheit. Herr RA Baranowski setzt sich mit einem sehr gutem Fachwissen, seiner sachlichen, ehrlichen Art und mit seiner stets kompetenten Beratung für seine Mandanten ein. Die Prozessverfahren wurden aufgrund einer erstklassigen Strategie erfolgreich für mich beendet.

Vielen Dank für die ausgezeichnete Beratung und humorvolle Begleitung durch dieses Verfahren. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Stephanie S. | provenexpert.com

In einer für mich belastenden Ausnahmesituation tat es gut, die ganze Angelegenheit an die Kanzlei Baranowski zu übergeben, die die ganze Sache zu meiner vollsten Zufriedenheit für mich geklärt hat. Sehr viel Aufregung, Unsicherheit und Sorgen wurden somit von mir genommen. Sehr positiv empfand ich die prompte Beantwortung sämtlicher E-Mails und Fragen...manchmal auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ich würde die Kanzlei jederzeit wieder in Anspruch nehmen.

Britta B. | provenexpert.com

Zum Glück hat man(n) nicht so häufig mit Scheidungen zu tun. Wenn es aber dann doch irgendwann einmal der Fall ist, dann braucht man alle Hilfe dieser Welt auf einmal und sofort. Egal ob aktuell Scheidung oder früher Verkehrsrecht, hier würde ich extremst gut betreut und das zu jedem Wochentag und zu jeder Uhrzeit.

Wer einmal eine Scheidung erlebt hat, weiß dies vermutlich mehr als zu schätzen. Frank Baranowski und sein Team kann ich bedingungslos empfehlen.

J. N. | anwalt.de

Herr Baranowski hat mich in einer für mich sehr persönlich anstrengenden Situation hinsichtlich des Straßenverkehrsrechtes sofort sehr kompetent und vorausschauend beraten. Die Fachkanzlei hat umgehend alle notwendigen Schritte eingeleitet und mich immer zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert. Das Ergebnis ist mehr als positiv. Die Abrechnung dieser Angelegenheit war absolut moderat. Herr Baranowski hat mich wie ein Freund, immer ehrlich und fair beraten. Die Fachkanzlei Baranowski ist überaus empfehlenswert. Jederzeit und immer wieder kann ich diese Kanzlei nur allerbestens empfehlen. Vielen Dank für die wunderbare Unterstützung!

A. G. | anwalt.de

Die Fachkanzlei Baranowski trägt zurecht die Bezeichnung einer Fachkanzlei für Familienrecht und Straßenverkehrsrecht. Ich wurde in beiden Bereichen sehr erfolgreich vertreten. Trotz eines über mehrere Jahre langen Prozesses wurde ich immer ausnahmslos von der kompletten Kanzlei einschließlich den Mitarbeiterinnen zuvorkommend verbindlich und sehr nett behandelt. Von mir gewünschte telef. Rückrufwünsche wurden immer erfüllt. Ständig auftretende Fragen zu den Rechtsthemen wurden von Herrn Baranowski immer kompetent, verständlich und schnellstmöglich beantwortet. Der Informationsaustausch, auch der dazugehörende Schriftverkehr vom Gericht, erfolgte von der Fachkanzlei Baranowski immer exzellent. Es wurde außerdem immer über alle Kosten- und Risikofaktoren bzw. Erfolgsaussichten gesprochen....

André G. | google

Absolut empfehlenswerte Kanzlei! Top Beratung und sehr offene, menschliche und kompetente Mitarbeiter. Klare Empfehlung! Herr Baranowski und sein Team haben mir sehr geholfen und oftmals mehr geleistet als notwendig, selbst zu unmenschlichen Uhrzeiten.

Rene R. | google

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht Siegen
Scheidungsanwalt Siegen

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